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Formale Voraussetzungen für die Teilnahme

Schulbereich

(11. + 12. Schulbesuchsjahr)

  • Förderbedarf „geistige Entwicklung“
  • 10 Schulbesuchsjahre absolviert
  • Selbstfahrer

Die Bugenhagenschulen stellen Plätze am Campus Uhlenhorst zur Verfügung. Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ können das Angebot wahrnehmen, wenn sie das 10. Schulbesuchsjahr beendet haben.

In besonderen Fällen können auch Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ aufgenommen werden. Hier muss mindestens ein weiterer Förderschwerpunkt wie „emotionale und soziale Entwicklung“, „körperliche und motorische Entwicklung“ oder „Autismus“ vorliegen.

Das Schulgeld beträgt 92 € pro Monat. Eine Ermäßigung bis auf einen Betrag von 10 € im Monat ist auf Antrag möglich.

Berufsbildungsbereich

(3 Mon. Eingangsverfahren + 24 Mon. Berufsbildungsbereich)

  • Zusage für die Maßnahme durch Agentur für Arbeit
  • Selbstfahrer

alsterarbeit stellt Plätze am Campus Uhlenhorst zur Verfügung.

Nach Ende der Schulpflicht:
Eine Zusage für die Maßnahme zur beruflichen Bildung (WfbM) durch die Agentur für Arbeit (Reha-Ersteingliederung) ist notwendig.

Weitere Anforderungen sind die selbstständige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Bereitschaft, gemeinsam mit weiteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu lernen sowie betriebliche Praktika durchzuführen.

Teilnehmer*innen erhalten ein Ausbildungsgeld in Höhe von 126 € im Monat.

Bewerbungsunterlagen

Bitte senden Sie uns Kopien von:

  • letztes Zeugnis
  • aktueller Förderplan
  • Protokoll des letzten Elterngesprächs
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Bescheid über die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • den ausgefüllten Bewerbungsbogen

per E-Mail an → bewerbung@campus-uhlenhorst.de

 

 

Wir beraten Sie gern!

Tobias Fritze (Leiter und Koordinator Allg. Bildung)
info@campus-uhlenhorst.de | Telefon: 040. 2292 7461