
Formale Voraussetzungen für die Teilnahme
Schulbereich
(11. + 12. Schulbesuchsjahr)
- Förderbedarf „geistige Entwicklung“
- 10 Schulbesuchsjahre absolviert
- Selbstfahrer
Die Bugenhagenschulen stellen Plätze am Campus Uhlenhorst zur Verfügung. Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ können das Angebot wahrnehmen, wenn sie das 10. Schulbesuchsjahr beendet haben.
In besonderen Fällen können auch Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ aufgenommen werden. Hier muss mindestens ein weiterer Förderschwerpunkt wie „emotionale und soziale Entwicklung“, „körperliche und motorische Entwicklung“ oder „Autismus“ vorliegen.
Das Schulgeld beträgt 92 € pro Monat. Eine Ermäßigung bis auf einen Betrag von 10 € im Monat ist auf Antrag möglich.
Berufsbildungsbereich
(3 Mon. Eingangsverfahren + 24 Mon. Berufsbildungsbereich)
- Zusage für die Maßnahme durch Agentur für Arbeit
- Selbstfahrer
alsterarbeit stellt Plätze am Campus Uhlenhorst zur Verfügung.
Nach Ende der Schulpflicht:
Eine Zusage für die Maßnahme zur beruflichen Bildung (WfbM) durch die Agentur für Arbeit (Reha-Ersteingliederung) ist notwendig.
Weitere Anforderungen sind die selbstständige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Bereitschaft, gemeinsam mit weiteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu lernen sowie betriebliche Praktika durchzuführen.
Teilnehmer*innen erhalten ein Ausbildungsgeld in Höhe von 126 € im Monat.
Bewerbungsunterlagen
Bitte senden Sie uns Kopien von:
- letztes Zeugnis
- aktueller Förderplan
- Protokoll des letzten Elterngesprächs
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Bescheid über die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
- den ausgefüllten Bewerbungsbogen
per E-Mail an → bewerbung@campus-uhlenhorst.de
Wir beraten Sie gern!
Tobias Fritze (Leiter und Koordinator Allg. Bildung)
info@campus-uhlenhorst.de | Telefon: 040. 2292 7461